Artikel 19 der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verlangt 4 Pflichtangaben auf jeder Online-Produktseite: Herstellername, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Produktidentifikation mit Bild, Sicherheitshinweise in der Landessprache und Rückverfolgbarkeitsdaten. Diese Angaben müssen auf jeder Seite sichtbar sein, bei Herstellern und Händlern gleichermaßen.
Jede Angabe einzeln, nach Buchstabe a bis d und mit Fundstelle: Pflichtangaben nach Artikel 19 GPSR.
Die vier Angaben. Im Detail.
Das passt dazu.
GPSR einfach erklärt (Themenseite) Artikel 19: Pflichtangaben ProdSG 2026: Bußgelder Verordnung (EU) 2023/988 GPSR vs ProdSG GPSR-Ausnahmen Artikel 19: Pflichtangaben ProdSG 2026: Bußgelder GPSR für HerstellerEin Scan. Dann wissen Sie es.
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