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GPSR-Checkliste
Sind Ihre Händler-Produktseiten konform?

Die 4 Pflichtangaben, die Sie auf jeder Online-Produktseite Ihrer Händler prüfen müssen. Fehlt eine zutreffende Angabe, ist die Seite nicht Artikel-19-konform.

Stand: Februar 2026

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).

Die Checkliste: 4 Pflichtangaben

Öffnen Sie eine beliebige Produktseite bei einem Ihrer Online-Händler und prüfen Sie diese 4 Pflichtangaben nach Artikel 19 GPSR. Fehlt eine, ist die Seite nicht konform.

1

Herstellername

Name, registrierter Handelsname oder eingetragene Marke des Herstellers. Nicht „Anbieter" oder allgemeine Marken-URL.

2

Hersteller-Adresse

Vollständige Postanschrift im EU-Raum (Straße, PLZ, Stadt, Land). Nicht nur das Land, kein Postfach ohne ladungsfähige Adresse.

3

Elektronische Kontaktdaten

E-Mail-Adresse oder Online-Kontaktformular des Herstellers. Keine allgemeine Support-URL, kein Live-Chat ohne dauerhafte Erreichbarkeit.

4

Sicherheitshinweise

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Landessprache des Zielmarktes. Alle für das Produkt einschlägigen Warn- und Gebrauchshinweise — nicht nur ein pauschaler Satz.

Das Ergebnis wird Sie nicht überraschen

Die Lösung: Zentrale Datenverwaltung, automatische Auslieferung

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988 — Volltext auf EUR-Lex ↗
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) — gesetze-im-internet.de ↗
EU Safety Gate — Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte ↗
Verordnung (EU) 2019/1020 — Marktüberwachung ↗

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