Was verlangt Artikel 19?
Artikel 19 der GPSR schreibt vor, dass bei jedem Fernabsatz eines Produkts bestimmte Informationen im Online-Angebot sichtbar sein müssen. Diese Pflicht gilt für alle Online-Verkäufe in der EU, unabhängig davon, ob der Verkäufer in der EU ansässig ist oder nicht.
Die 4 Pflichtangaben im Detail
Artikel 19(1) nennt vier Pflichtangaben. (a) und (b) gelten für jedes Produkt. (c) gilt nur bei Herstellern außerhalb der EU. (d) gilt, soweit für das Produkt Sicherheitshinweise einschlägig sind.
Produktidentifikator
Typ-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer oder ein anderes Identifizierungsmerkmal, dazu ein Produktbild, das die Identifikation ermöglicht (Art. 19(1)(c) GPSR).
Herstellerangaben
Name oder eingetragene Handelsmarke des Herstellers, Postanschrift und elektronische Kontaktadresse (E-Mail oder Kontaktformular). Eine allgemeine Website-URL ohne Kontaktmöglichkeit genügt nicht (Art. 19(1)(a) GPSR).
EU-verantwortliche Person (bedingt)
Name, Postanschrift und elektronische Kontaktadresse der EU-verantwortlichen Person. Nur erforderlich, wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist (Art. 19(1)(b) GPSR).
Sicherheitshinweise (soweit einschlägig)
Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache des Mitgliedstaats, in dem das Produkt angeboten wird. Erforderlich, soweit für das Produkt Warnhinweise vorgeschrieben sind, in der Praxis bei Produkten mit Risikohinweisen (Art. 19(1)(d) GPSR).
Optional auf der Produktseite
Rückverfolgbarkeitsdaten gehören nach GPSR auf das Produkt oder die Verpackung, nicht zwingend in das Online-Listing. Wir prüfen sie trotzdem, weil Händler, die sie sichtbar machen, Vertrauen schaffen und Haftungsrisiken senken.
Rückverfolgbarkeit (optional)
Chargen- oder Seriennummer auf dem Produkt oder der Verpackung. Ermöglicht Rückrufe und Marktüberwachung. Auf der Produktseite optional.
Verwandte Themen
GPSR einfach erklärt (Themenseite) ProdSG 2026: Bußgelder Verordnung (EU) 2023/988 GPSR vs ProdSG GPSR-Ausnahmen GPSR und CE-Kennzeichnung ProdSG 2026: Bußgelder GPSR-Produktrückruf GPSR für HerstellerDie Realität: Was wir bei Prüfungen finden
Typische Befunde
Verordnung (EU) 2023/988 — Volltext auf EUR-Lex ↗
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) — gesetze-im-internet.de ↗
EU Safety Gate — Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte ↗
Verordnung (EU) 2019/1020 — Marktüberwachung ↗
Weiterführende Artikel
GPSR einfach erklärt Artikel 19: Die 4 Pflichtangaben ProdSG 2026: Neue Bußgeldtatbestände GPSR-Checkliste für Ihre Händler GPSR-Studie: Wie konform sind Händler-Produktseiten? GPSR für Hersteller: Was Sie jetzt tun müssenHäufige Fragen
Was muss auf die Produktseite? Sicherheitshinweise: Welche Sprache? Was zählt als Produktidentifikator? EU-verantwortliche Person GPSR vs. CE-KennzeichnungSind Ihre Händler-Produktseiten konform?
Fordern Sie einen kostenlosen GPSR-Check an. Wir prüfen Ihre Online-Produktlistings und zeigen Ihnen innerhalb von 48 Stunden, wo Handlungsbedarf besteht.
Kostenlosen GPSR-Check anfordern