Was ist die GPSR?
Anders als die alte Richtlinie, die von jedem EU-Mitgliedstaat individuell umgesetzt wurde, gilt die GPSR als Verordnung unmittelbar und einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Damit werden unterschiedliche nationale Auslegungen vermieden und ein einheitliches Sicherheitsniveau geschaffen.
Warum wurde die GPSR eingeführt?
Die alte Produktsicherheitsrichtlinie stammte aus dem Jahr 2001. Seitdem hat sich der Markt grundlegend verändert: Der Online-Handel ist explodiert, vernetzte Produkte (IoT) durchdringen den Alltag, und globale Lieferketten bringen Produkte aus Drittstaaten direkt zu europäischen Verbrauchern. Die alte Richtlinie konnte mit diesen Entwicklungen nicht Schritt halten.
Die GPSR adressiert gezielt diese Lücken: Sie regelt erstmals den Online-Fernabsatz, definiert Pflichten für Online-Marktplätze (Amazon, eBay), verlangt einen EU-Verantwortlichen für Produkte aus Drittstaaten und verstärkt die Marktüberwachung durch das Safety Gate System.
Warum ist das jetzt relevant?
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13. Dezember 2024GPSR tritt in Kraft. Ablösung der alten Produktsicherheitsrichtlinie. Alle neuen Produkte müssen konform sein.
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19. Februar 2026Deutsches Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wird angepasst. Zahlreiche neue Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände. Bußgelder bis €100.000 pro Verstoß.
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2026–2027Verstärkte Marktüberwachung. Erste Abmahnwellen. Amazon, eBay und Kaufland setzen GPSR aktiv durch.
Für wen gilt die GPSR?
Die GPSR definiert sechs Rollen in der Lieferkette, die jeweils eigene Pflichten haben:
Welche Produkte sind betroffen?
Ausgenommene Produkte
Die wichtigsten Neuerungen
1. Pflichten bei Online-Fernabsatz (Artikel 19)
2. EU-Verantwortliche Person
Für jedes Verbraucherprodukt, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur als Verantwortlicher benannt sein. Diese Person ist zuständig für die technische Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.
3. Pflichten für Online-Marktplätze (Artikel 22)
Online-Marktplätze wie Amazon und eBay müssen sich beim EU Safety Gate registrieren, einen Ansprechpartner für Behörden benennen und unsichere Produkte innerhalb von zwei Arbeitstagen entfernen. Amazon und eBay setzen diese Anforderungen bereits aktiv durch.
4. Erweiterte Meldepflichten
Wirtschaftsakteure müssen Sicherheitsrisiken und Unfälle innerhalb von zwei Arbeitstagen den zuständigen Behörden melden. Die Meldung erfolgt über das Safety Business Gateway der EU.
Zeitstrahl: GPSR-Durchsetzung
| 12.06.2023 | |
| 13.12.2024 | |
| 19.02.2026 | |
| 2026–2027 |
Das Kontrollproblem für Hersteller
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GPSR im Verhältnis zu spezifischen Produktrichtlinien
Die GPSR ersetzt nicht die spezifischen EU-Produktrichtlinien — sie ergänzt sie. Wenn ein Produkt unter eine spezifische Vorschrift fällt (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Spielzeugsicherheitsrichtlinie 2009/48/EG, EMV-Richtlinie 2014/30/EU, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 etc.), gelten beide Regelwerke parallel. Im Konfliktfall hat die spezifischere Vorschrift Vorrang, aber Artikel 19 GPSR (Informationspflichten beim Fernabsatz) gilt zusätzlich für alle Produkte.
Praktisch heißt das: Eine CE-gekennzeichnete Bohrmaschine erfüllt die Maschinenrichtlinie, muss aber zusätzlich die GPSR-Pflichtangaben auf jeder Online-Produktseite tragen — Herstelleranschrift, EU-Verantwortlicher, Produktidentifikator und Sicherheitshinweise. Eine reine CE-Kennzeichnung ohne diese Online-Sichtbarkeit reicht nach Artikel 19 nicht aus. Diese Doppelung ist eine der häufigsten Quellen für Abmahnungen 2025: Hersteller verlassen sich auf die CE-Markierung in der Produktdokumentation und übersehen, dass die Information auch sichtbar auf der PDP stehen muss.
Marktüberwachung in der Praxis: Safety Gate, BAuA und Landesbehörden
Die GPSR baut auf einem dreistufigen Marktüberwachungs-System auf, das in Deutschland von der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) koordiniert, von den Landesbehörden operativ umgesetzt und EU-weit über das Safety Gate vernetzt wird. Verstanden werden muss: Marktüberwachung ist nicht abstrakt. Behördenanfragen erfolgen anlassbezogen, oft ausgelöst durch Verbraucher-Beschwerden, Wettbewerber-Hinweise oder durch das Safety-Gate-Schnellwarnsystem.
EU Safety Gate (vormals RAPEX): Das EU-weite Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte. Wenn eine nationale Behörde ein gefährliches Produkt identifiziert, wird es im Safety Gate gelistet — innerhalb von Stunden für alle 27 EU-Mitgliedstaaten sichtbar. Online-Marktplätze sind nach Artikel 22 GPSR verpflichtet, das Safety Gate mindestens täglich auf neue Einträge zu prüfen und betroffene Listings innerhalb von zwei Werktagen zu entfernen oder zu sperren.
BAuA in Deutschland: Koordiniert die Marktüberwachung und betreibt das deutsche Produktsicherheitsportal. Verantwortlich für die Behördenkommunikation zur GPSR sowie für die Schnittstelle zur EU-Kommission. Bei Behördenanfragen geht der Erstkontakt meist über die zuständige Landesbehörde (Regierungspräsidium, Gewerbeaufsicht oder Landesgewerbeamt), die dann die BAuA einbindet.
Was eine Marktüberwachungs-Anfrage operativ bedeutet: Innerhalb von 10 Werktagen muss der Wirtschaftsakteur die technische Dokumentation vorlegen, den EU-Verantwortlichen benennen, die Risikoanalyse nachweisen und alle GPSR-Pflichtangaben auf den Online-Produktseiten dokumentieren. Wer das nicht binnen Frist liefert, riskiert eine Anordnung zur Marktrücknahme — verbunden mit Bußgeldern nach §28 ProdSG bis €100.000 pro Verstoß.
Bußgelder und Sanktionen — EU-weit im Vergleich
Die GPSR delegiert die Festlegung der Bußgeldhöhe explizit an die Mitgliedstaaten (Art. 44 GPSR). Daraus ergibt sich ein deutliches Sanktionsgefälle innerhalb der EU. Wer EU-weit verkauft, sollte die höchsten Sätze als Risikomaßstab nehmen, nicht die deutschen.
| Deutschland | €100.000 | §28 ProdSG (2026-Novelle) |
| Frankreich | €300.000 / 10% Jahresumsatz | Code de la consommation |
| Italien | €25.000 | Codice del Consumo |
| Niederlande | €90.000 | Warenwet |
| Spanien | €600.000 (schwere Verstöße) | Real Decreto Legislativo 1/2007 |
| Österreich | €50.000 | PSG / KSchG |
| Belgien | €80.000 / 4% Jahresumsatz | Code de droit économique |
Zusätzlich zu staatlichen Bußgeldern gilt das Wettbewerbsrecht: In Deutschland erlaubt §3a UWG Mitbewerbern und Wettbewerbsverbänden, kostenpflichtige Abmahnungen wegen Verstoßes gegen Marktverhaltensregeln zu versenden — typischer Streitwert 1.500–5.000 € pro Abmahnung. 2025 wurden allein in Deutschland geschätzt 8.000 GPSR-bezogene Abmahnungen versendet (Daten der Wettbewerbszentrale). Hauptauslöser: fehlender EU-Verantwortlicher und fehlende Sicherheitshinweise in der Landessprache.
Umsetzungs-Roadmap: 30, 60, 90 Tage
Für Hersteller, die heute mit der GPSR-Umsetzung beginnen, hat sich folgender Phasenplan in der Praxis bewährt:
Häufige Fehlinterpretationen der GPSR
Verordnung (EU) 2023/988 — Volltext auf EUR-Lex ↗
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) — gesetze-im-internet.de ↗
EU Safety Gate — Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte ↗
Verordnung (EU) 2019/1020 — Marktüberwachung ↗
Weiterführende Artikel
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