Zur GPSR
Welche Produkte fallen unter die Verordnung (EU) 2023/988?
Die GPSR gilt für alle Non-Food-Verbraucherprodukte, die in der EU hergestellt, importiert, vertrieben oder online angeboten werden. Dazu zählen unter anderem Elektrowerkzeuge, Möbel, Textilien, Spielzeug, Sportgeräte, Beleuchtung, Elektronikgeräte und Haushaltsprodukte. Die Verordnung gilt für neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte. Auch Produkte mit CE-Kennzeichnung fallen darunter; die GPSR greift ergänzend, wenn spezifische EU-Richtlinien bestimmte Sicherheitsaspekte nicht regeln.
Was fällt nicht unter die Produktsicherheitsverordnung?
Ausgenommen sind: Lebensmittel und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Arzneimittel (Human- und Tier-), Medizinprodukte (sofern eigenen Vorschriften unterliegend), Beförderungsmittel im Rahmen von Transportdienstleistungen, Produkte ausschließlich für den Export außerhalb der EU, sowie Antiquitäten. Außerdem ausgenommen sind Produkte, die vor ihrer Verwendung repariert oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern sie eindeutig als solche gekennzeichnet sind.
Was ist neu im Vergleich zur alten Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG?
Die wichtigsten Änderungen: 1) Die GPSR ist eine Verordnung, keine Richtlinie. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Staaten ohne nationale Umsetzung. 2) Erstmals gibt es konkrete Pflichtangaben für Online-Produktseiten (Artikel 19): Herstellerangaben, EU-Verantwortliche Person, Produktidentifikation, Sicherheitshinweise und Produktbild. 3) Neue Sicherheitskriterien umfassen jetzt auch Cybersicherheit und Risiken durch KI. 4) Verbraucher müssen bei Rückrufen direkt kontaktiert werden und mindestens zwei Abhilfemaßnahmen angeboten bekommen. 5) Online-Marktplätze haben eigene Pflichten und müssen sich im Safety-Gate-Portal registrieren.
Gilt die GPSR auch für Produkte mit CE-Kennzeichnung?
Ja. Für Produkte, die bereits unter spezifische EU-Vorschriften fallen (z.B. Maschinenverordnung, Niederspannungsrichtlinie), gilt die GPSR ergänzend. Insbesondere die Anforderungen an Online-Produktlistings nach Artikel 19 gelten für alle Verbraucherprodukte, unabhängig davon, ob sie CE-gekennzeichnet sind.
Wer haftet nach GPSR, der Hersteller oder der Händler?
Artikel 9 verpflichtet den Hersteller eigenständig. Zeigt ein Online-Händler die vier Pflichtangaben nach Artikel 19 unvollständig oder gar nicht an, ist der Hersteller in jedem einzelnen Fall angreifbar, unabhängig davon, ob er die Inhalte selbst eingestellt hat. Der Händler haftet zusätzlich für die Darstellung der bereitgestellten Daten. Die behördliche Inanspruchnahme erfolgt unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Hersteller und Händler.
Was passiert, wenn ein Händler die Pflichtangaben nicht anzeigt?
Seit Februar 2026 ist die Marktüberwachung durch die deutschen Behörden verschärft. In der Praxis bedeutet das: erhöhte Stichproben durch die BAuA, häufigere Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände (1.000 bis 5.000 Euro pro Abmahnung) sowie aktivere Durchsetzung durch Online-Marktplätze. Bußgelder bewegen sich nach Landesrecht im fünfstelligen Bereich pro Fall (§ 28 ProdSG). Marktplätze wie Amazon und eBay entfernen Listings ohne Vorankündigung. Neben den unmittelbaren Folgen entstehen Reputationsschäden und Kontrollverlust über die Darstellung Ihrer Produkte.
Müssen Sicherheitshinweise in jeder Landessprache vorliegen?
Ja. Artikel 19 verlangt, dass Sicherheitshinweise und Warnungen in einer Sprache vorliegen, die von den Verbrauchern des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates leicht verstanden werden kann. In Deutschland also auf Deutsch, in Frankreich auf Französisch, usw. ListingShield unterstützt alle 24 EU-Amtssprachen.
Welche Sicherheitshinweise verlangt die GPSR, pauschal oder kategorieabhängig?
Kategorieabhängig. Spielzeug, Elektronik, Kosmetik, Sportgeräte und Werkzeuge tragen je eigene Pflichten. ListingShield erkennt die Produktkategorie automatisch und blendet nur die für die jeweilige Kategorie geforderten Hinweise ein. So vermeiden Sie pauschale Übererfüllung oder lückenhafte Darstellung.
Was ist die EU-Verantwortliche Person nach Artikel 16?
Für Produkte, deren Hersteller außerhalb der EU sitzt, verlangt Artikel 16 die Benennung einer Verantwortlichen Person mit Sitz in der EU. Sie haftet stellvertretend für die Erfüllung der GPSR-Pflichten innerhalb der Union. In der Praxis übernehmen diese Rolle entweder der EU-Importeur, ein bevollmächtigter Dienstleister oder die EU-Niederlassung der Marke. Die Kontaktdaten der EU-Verantwortlichen Person müssen auf jeder Online-Produktseite sichtbar sein.
Wer kontrolliert die Einhaltung der GPSR?
Die nationalen Marktüberwachungsbehörden (in Deutschland: BAuA und Gewerbeaufsichtsämter). Zusätzlich setzen Online-Marktplätze wie Amazon und eBay die Regeln aktiv durch. In Deutschland können außerdem Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände nicht-konforme Listings abmahnen, das sogenannte Abmahnrisiko.
Zum Compliance Scan und Geprüft-Siegel
Was ist der Compliance Scan?
Der Compliance Scan unter listingshield.de/compliance-scan prüft jede URL kostenfrei. Geben Sie eine Shop-Adresse ein und Sie erhalten eine Übersicht über die rechtlichen Pflichtseiten (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung, Widerrufsfunktion). Geben Sie eine Produktseite ein, wird zusätzlich Artikel 19 GPSR geprüft (Herstellerangaben, EU-Verantwortliche Person, elektronische Kontaktmöglichkeit, Sicherheitshinweise). Ohne Anmeldung, ohne Speicherung der URL.
Was unterscheidet den Compliance Scan vom Marken-Audit?
Der Compliance Scan ist die öffentliche Selbstprüfung für eine einzelne URL. Das Marken-Audit (unter /audit/[markenname]) ist eine kuratierte Mehrhändler-Übersicht für eine konkrete Marke: wir prüfen die fünf größten Online-Händler dieser Marke und stellen die Ergebnisse als gemeinsame Übersicht dar. Marken-Audits erstellen wir kostenfrei auf Anfrage, mit individueller PDP-Analyse und Vorher-Nachher-Mockup.
Was bedeutet das ListingShield-Geprüft-Siegel?
Das Geprüft-Siegel ist ein öffentliches Statusbild, das auf der eigenen Website oder im Shop eingebunden werden kann. Es bestätigt das Vorhandensein der nach GPSR und EU-E-Commerce-Vorgaben geforderten Pflichtseiten zum Prüfzeitpunkt. Es ist keine Rechtsberatung und keine Garantie der Rechtskonformität. Eine Vorschau finden Sie unter listingshield.de/verified/preview.
Zu ListingShield
Was genau ist ListingShield?
ListingShield ist ein zentral verwaltetes Compliance-Widget. Sie erfassen Ihre GPSR-Pflichtangaben einmalig in unserem System. Ihre Händler fügen ein Code-Snippet in ihren Online-Shop ein. Das Snippet erkennt Produkte per EAN und zeigt die hinterlegten Compliance-Daten an, immer aktuell, in der richtigen Sprache, auf allen Händler-Websites gleichzeitig.
Was kostet ListingShield?
Für Hersteller: monatliche Lizenz nach Markenumfang. Alle Händler inklusive, unabhängig von der Anzahl. Für Online-Shops: Basis-Schutz dauerhaft kostenfrei. Pro-Funktionen wie 24-Stunden-Monitoring, mehrsprachige Anzeige und Drift-Alarmierung sind optional buchbar. Ein individuelles Angebot erhalten Sie über Für Hersteller bzw. Für Online Shops.
Funktioniert das Snippet mit meinem Shop-System?
Ja. Das ListingShield-Snippet ist ein einfaches JavaScript-Tag, das mit jedem Shop-System funktioniert: Shopify, WooCommerce, Shopware, Magento, JTL-Shop, Gambio, OXID, PrestaShop und jedem anderen System, das benutzerdefiniertes HTML oder JavaScript erlaubt. Die Installation dauert 2 Minuten.
Kann ein Snippet mehrere Marken abdecken?
Ja. Ein Händler installiert das Snippet einmal. Es deckt automatisch alle Marken ab, die ListingShield nutzen. Wenn eine neue Marke hinzukommt, muss der Händler nichts tun. Die Daten werden automatisch ausgespielt.
Verlangsamt das Snippet meinen Online-Shop?
Nein. Das Snippet wird asynchron geladen und hat keinen Einfluss auf die Ladezeit Ihrer Seite. Es wird über ein CDN ausgeliefert und ist in der Regel in unter 100 Millisekunden geladen.
Was passiert bei einem Produktrückruf über ListingShield?
Sie aktivieren den Rückruf einmal im Backend. Innerhalb von Sekunden zeigt jede Online-Produktseite in Ihrem Händlernetzwerk den Warnhinweis. Drei Schweregrade stehen zur Verfügung (Information, Sicherheitshinweis, kritisch). Bei kritischen Rückrufen kann zusätzlich der Add-to-Cart-Button gesperrt werden. Der vollständige Audit-Trail dokumentiert Aktivierung, Reichweite und Impressionen als Nachweis nach Artikel 18 GPSR.
Können wir den Verkauf bei kritischen Rückrufen direkt stoppen?
Ja. Bei Schweregrad "kritisch" wird der Add-to-Cart-Button auf jeder Händler-PDP automatisch deaktiviert. Verbraucher sehen statt des Bestell-Buttons den Hinweis, dass das Produkt aus Sicherheitsgründen nicht mehr verkauft wird. Der Audit-Trail dokumentiert die Sperre als Nachweis nach Artikel 18 GPSR.
Wie unterscheidet sich ListingShield von einem klassischen PIM?
Ein PIM speichert interne Produktdaten. ListingShield ist die Compliance-Infrastruktur, die diese Daten gezielt an externe Händler-Shops ausspielt und dokumentiert. PIMs haben keinen Audit-Trail je Händler, keinen Recall-Mechanismus und keine 24-Sprachen-Übersetzung am Point-of-Sale. ListingShield arbeitet ergänzend zu Ihrem PIM.
Ist ListingShield für mich?
Wie lange dauert das Setup?
In der Regel 72 Stunden von der Datenübergabe bis zum Live-Betrieb auf der ersten Händlerseite. Tag 1: Sie übergeben Ihre Produktdaten als CSV oder über eine PIM-Anbindung. Tag 2: Wir mappen Pflichtangaben, prüfen Vollständigkeit und richten Ihren Mandanten ein. Tag 3: Die ersten Händler erhalten das Snippet. Ihr Aufwand: rund zwei Stunden für die Datenübergabe. Den Rest übernehmen wir.
Welche Shop-Systeme werden unterstützt?
Das Snippet ist ein reines JavaScript-Tag und läuft in jedem Shop, der eigenes HTML oder JavaScript zulässt. Getestet und im Live-Einsatz mit Shopify, Shopware 6, WooCommerce, Magento, JTL-Shop, Gambio, OXID, PrestaShop und individuellen Eigenentwicklungen. Die Händler-Einbindung dauert in der Regel unter fünf Minuten.
Wo liegen unsere Daten und wie steht es um die DSGVO?
Alle Produkt- und Compliance-Daten liegen auf Servern innerhalb der EU (Frankfurt). Es werden keine personenbezogenen Endkundendaten erhoben oder verarbeitet. Das Snippet auf der Händler-Seite lädt ausschließlich Produkt-Pflichtangaben, kein Tracking, keine Cookies. Ein AV-Vertrag nach Artikel 28 DSGVO wird vor Vertragsstart bereitgestellt.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Monatlich kündbar zum Monatsende, ohne Mindestlaufzeit. Bei Jahresverträgen mit Rabatt: Kündigung zum Ende der Laufzeit mit drei Monaten Vorlauf. Sie behalten alle Daten und können einen vollständigen Export Ihrer Pflichtangaben jederzeit anfordern.
Was passiert, wenn ein Händler-Listing trotz ListingShield beanstandet wird?
Der Audit-Trail von ListingShield dokumentiert lückenlos, wann welche Pflichtangabe auf welcher Händler-PDP angezeigt wurde. In den allermeisten Fällen reicht dieser Nachweis aus, um Abmahnungen oder behördliche Hinweise abzuwehren. Für Sonderfälle (etwa Snippet vom Händler entfernt) erhalten Sie auf Anforderung eine technische Stellungnahme, kostenlos im Rahmen Ihres Vertrags. ListingShield ersetzt keine Rechtsberatung.