GPSR Artikel 19: Was genau muss auf jeder Produktseite stehen?
Artikel 19 ist die wichtigste Neuerung für den Online-Handel. Er definiert sechs Pflichtangaben, die auf jeder Online-Produktseite angezeigt werden müssen. Wir erklären jeden Punkt im Detail.
Weiterlesen ↓Worum geht es?
Die sechs Pflichtangaben
Was die meisten Händler falsch machen
Wir haben dutzende Händler-Onlineshops geprüft. Das häufigste Bild: Ein Produktfoto, ein paar technische Daten, ein Preis — fertig. Herstellerangaben fehlen komplett. Sicherheitshinweise fehlen. Eine EU-Verantwortliche Person wird nirgends erwähnt. Produktidentifikatoren wie EAN oder Chargen-Nummer sind nicht sichtbar.
Jede einzelne dieser Seiten ist ein potenzieller Verstoß gegen Artikel 19 — und damit ein Risiko für den Händler und den Hersteller.
Abmahnrisiko GPSR: Was Hersteller und Händler jetzt wissen müssen
In Deutschland können Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände nicht-konforme Produktseiten abmahnen. Mit 32 neuen Bußgeldtatbeständen seit Februar 2026 ist die GPSR ein neues Ziel für Abmahnvereine.
Weiterlesen ↓Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. In Deutschland können Wettbewerber, Abmahnvereine und Verbraucherschutzverbände Abmahnungen aussprechen, wenn sie einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften feststellen — darunter jetzt auch die GPSR.
Was kostet eine Abmahnung?
Warum ist die GPSR ein neues Abmahnziel?
Drei Gründe machen die GPSR besonders attraktiv für Abmahnvereine:
Wer haftet — Hersteller oder Händler?
Beide. Der Hersteller haftet für die Bereitstellung der korrekten Daten. Der Händler haftet für die Anzeige auf seiner Produktseite. In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Abmahnanwalt eine nicht-konforme Produktseite findet, kann er sowohl den Händler als auch den Hersteller abmahnen.
Wie schützen Sie sich?
GPSR und Marktplätze: Warum Amazon, eBay und Kaufland Listings sperren
Amazon, eBay und Kaufland sind nach Artikel 22 der GPSR verpflichtet, nicht-konforme Listings zu entfernen. Sie tun es bereits — ohne Vorwarnung.
Weiterlesen ↓Was verlangt Artikel 22?
Was passiert in der Praxis?
Amazon hat bereits seit Dezember 2024 begonnen, Listings zu prüfen und zu sperren. Händler berichten, dass Listings ohne Vorwarnung entfernt werden, wenn GPSR-Pflichtangaben fehlen — insbesondere die EU-Verantwortliche Person, Herstellerangaben und Sicherheitshinweise. eBay und Kaufland ziehen nach.
Was bedeutet das für Hersteller?
Die Lösung
Stellen Sie sicher, dass Ihre Händler alle GPSR-Pflichtangaben haben — korrekt, vollständig, in der richtigen Sprache. Nicht per PDF oder Excel, sondern zentral verwaltet und automatisch verfügbar. Dann werden keine Listings gesperrt, keine Umsätze gehen verloren, und Ihre Händler bleiben zufrieden.