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Regulierung · Stand September 2026

Batterien: Hinweise, Symbol und Rücknahme im Online-Shop.

Diese Pflicht trifft jeden Händler, ohne Schwelle. Seit dem 18. August 2025 gelten die Rücknahme- und Informationspflichten der EU-Batterieverordnung. Das deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz kam am 7. Oktober 2025 dazu. Betroffen ist nicht nur, wer Batterien verkauft, sondern auch, wer Geräte mit Batterien verkauft.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in drei Zahlen.

18. August 2025

Seit diesem Tag gelten Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542 mit den Rücknahme- und Informationspflichten sowie die Symbolpflicht nach Artikel 13 Absatz 4. Das deutsche BattDG folgte am 7. Oktober 2025.

10.000 EUR

Bußgeldrahmen für einen fehlenden Hinweis. BattDG § 60 Absatz 1 Nummer 9 für § 24, § 60 Absatz 2 Nummer 28 für Artikel 74 Absatz 4, jeweils über § 60 Absatz 3.

Keine Schwelle

Anders als beim Elektrogesetz gibt es keine Flächengrenze. Artikel 62 Absatz 1 verpflichtet jeden Händler zur unentgeltlichen Rücknahme.

Die Pflicht

Vier Dinge, die zusammengehören.

Das Symbol

Durchgestrichene Mülltonne, Cd und Pb.

Artikel 13 Absatz 4 verlangt seit dem 18. August 2025, dass alle Batterien mit dem Symbol „getrennte Sammlung“ gekennzeichnet sind. Das Symbol muss mindestens 3 Prozent der größten Seitenfläche einnehmen, höchstens jedoch 5 mal 5 Zentimeter. Bei zylindrischen Zellen sind es mindestens 1,5 Prozent der Oberfläche. Ist die Batterie so klein, dass das Symbol unter 0,47 mal 0,47 Zentimeter läge, wird es stattdessen auf die Verpackung gedruckt, mindestens 1 mal 1 Zentimeter groß.

Das chemische Zeichen kommt dazu, wenn Grenzwerte überschritten sind. Mehr als 0,002 Prozent Cadmium verlangt ein Cd, mehr als 0,004 Prozent Blei ein Pb. Das Zeichen steht unterhalb des Symbols und nimmt mindestens ein Viertel von dessen Größe ein. Quecksilber nennt die neue Verordnung an dieser Stelle nicht mehr.

Seit wann

Die Daten, die zählen.

DatumWas gilt
18. Februar 2024Die Verordnung (EU) 2023/1542 gilt grundsätzlich. Sie löst die alte Batterierichtlinie ab.
18. August 2024Artikel 17 und Kapitel VI gelten, also Konformitätsbewertung und Konformitätsverfahren.
18. August 2025Kapitel VIII gilt: Rücknahme, Endnutzerpflichten und Informationspflichten. Ebenfalls seit diesem Tag tragen alle Batterien das Symbol „getrennte Sammlung“.
7. Oktober 2025Das Batterierecht-Durchführungsgesetz tritt in Kraft und löst das alte Batteriegesetz ab. Es enthält die deutschen Hinweispflichten in § 24.
18. August 2026Die allgemeinen Kennzeichnungsangaben nach Artikel 13 Absatz 1 bis 3 greifen, etwa Kapazität und Mindestbetriebsdauer.
18. Februar 2027Alle Batterien tragen einen QR-Code. Für bestimmte Batterien führt er zum Batteriepass.
Was Verstöße kosten

Die Hinweispflicht liegt in der untersten Stufe.

§ 60 BattDG kennt drei Bußgeldstufen: bis zu 500.000 Euro, bis zu 100.000 Euro und bis zu 10.000 Euro. Die hohen Stufen treffen andere Pflichten, etwa das Inverkehrbringen nicht konformer Batterien. Die Hinweis- und Informationspflichten, um die es auf einer Produktseite geht, liegen in der untersten Stufe.

Konkret: Ein fehlender Hinweis nach § 24 Absatz 1 oder 2 ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 60 Absatz 1 Nummer 9. Eine nicht bereitgestellte Information nach Artikel 74 Absatz 4 fällt unter § 60 Absatz 2 Nummer 28. Beide liegen im Rahmen von bis zu 10.000 Euro.

Dazu kommt der zivilrechtliche Weg. Die Hinweispflichten sind Marktverhaltensregeln, ein Verstoß ist abmahnfähig. Verlangt wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, bei der jeder erneute Verstoß typischerweise 3.000 bis 5.000 Euro auslöst.

Was wir übernehmen

Und was wir nicht übernehmen können.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Gilt die Rücknahmepflicht auch für kleine Online-Shops?
Ja. Anders als beim Elektrogesetz gibt es bei Batterien keine Flächenschwelle. Artikel 62 Absatz 1 verpflichtet Händler, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen, unabhängig von Marke, Herkunft und chemischer Zusammensetzung. Der Kunde muss dafür nichts kaufen und die Batterie nicht bei Ihnen gekauft haben.
Was muss bei einer Lieferung passieren?
Bei Verkäufen mit Zustellung müssen Händler anbieten, Altbatterien am Zustellungsort oder an einer lokalen Sammelstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Verordnung verlangt ausdrücklich, dass der Endnutzer bei der Bestellung über die Vorkehrungen zur Rücknahme informiert wird. Das ist eine Pflicht im Bestellprozess, nicht nur im Impressum.
Reicht eine Seite „Batterieentsorgung“ im Footer?
Nicht allein. § 24 Absatz 3 BattDG verlangt die Hinweise gut sichtbar in den verwendeten Darstellungsmedien sowie leicht auffindbar auf der Internetseite. Eine Fußzeilenseite deckt den zweiten Teil ab, den ersten nicht. Alternativ dürfen die Hinweise der Warensendung schriftlich beigefügt werden.
Welche Produkte sind betroffen?
Batterien selbst und Geräte, die Batterien enthalten. Das betrifft weit mehr als das Batterieregal: Akkuwerkzeuge, Notebooks, Telefone, Spielzeug, Fernbedienungen, Leuchten, Uhren, Hörgeräte, E-Bikes und viele Haushaltsgeräte.
Was bedeutet das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne?
Es steht für getrennte Sammlung. Seit dem 18. August 2025 müssen alle Batterien es tragen. Enthält die Batterie mehr als 0,002 Prozent Cadmium oder mehr als 0,004 Prozent Blei, muss unter dem Symbol zusätzlich das chemische Zeichen Cd oder Pb stehen.
Steht Quecksilber nicht auch auf dem Symbol?
Nach altem Recht ja. Die EU-Batterieverordnung nennt in Artikel 13 Absatz 5 nur noch Cadmium und Blei. Wer noch mit Hg wirbt, gibt eine Regel wieder, die so nicht mehr gilt.
Was kommt als Nächstes?
Ab dem 18. Februar 2027 müssen alle Batterien einen QR-Code tragen, über den die Pflichtinformationen abrufbar sind. Für LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien führt er zum Batteriepass.

Ehrlich eingeordnet: was diese Seite leistet und was nicht.

Diese Seite gibt den Rechtsstand September 2026 in zusammengefasster Form wieder. Sie dient der ersten Orientierung, stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Ob ein Artikel eine Batterie enthält, lässt sich einer Produktseite nicht zuverlässig ansehen. Der Compliance-Scan prüft, ob Rücknahmehinweis und Symbol vorhanden sind. Die Frage, ob Ihre Rücknahmeorganisation den Anforderungen genügt, ist eine betriebsorganisatorische und keine, die sich auf einer Seite messen lässt.

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