GPSR
Die EU-Produktsicherheitsverordnung. Seit 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten geltend. Ersetzt die alte Richtlinie 2001/95/EG. Erfasst alle Non-Food-Verbraucherprodukte, einschliesslich gebrauchter und reparierter Waren. Mehr zur GPSR
Artikel 19 GPSR
Definiert vier Datenpunkte, die auf jeder Online-Produktseite sichtbar sein muessen: Herstellerangaben, EU-Verantwortliche Person (bei Nicht-EU-Herstellern), Produktidentifikation und Warnhinweise. Fehlt einer, droht URL-Sperre durch Marktplatzalgorithmen. Artikel 19 im Detail
ProdSG
Nationales deutsches Begleitgesetz zur GPSR. Regelt die Marktueberwachung und Bussgeldrahmen in Deutschland. 2026er Novelle: bis zu 100.000 EUR pro Verstoss. ProdSG 2026: Bussgelder
Hersteller
Jede natuerliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder herstellen laesst und es unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Traegt die primaere Verantwortung fuer Produktsicherheit und Compliance, einschliesslich der Pflichtangaben auf allen Vertriebskanaelen.
Importeur
Jede in der EU ansaessige Person, die ein Produkt aus einem Drittland in der EU in Verkehr bringt. Hat ergaenzende Pflichten gegenueber dem Hersteller, insbesondere die Sicherstellung der GPSR-Konformitaet vor Marktzugang.
Haendler
Jede natuerliche oder juristische Person, die ein Produkt vertreibt, ohne Hersteller oder Importeur zu sein. Verantwortlich fuer die korrekte Anzeige der GPSR-Pflichtangaben auf der eigenen Verkaufsplattform. GPSR fuer Haendler
Online-Marktplatz
Plattform, die Drittanbieter und Verbraucher zusammenfuehrt. Eigenstaendige Pflichten unter Artikel 22 GPSR. Muss sich beim EU Safety Gate Portal registrieren und Pflichtangaben technisch durchsetzen. GPSR fuer Marktplaetze
EU-Verantwortliche Person
Bei Herstellern ausserhalb der EU obligatorisch. Muss eine natuerliche oder juristische Person in der EU benennen, die als Kontaktstelle gegenueber Behoerden dient. Name und Adresse sind auf jeder Online-Produktseite anzugeben.
CE-Kennzeichnung
Konformitaetszeichen, das die Einhaltung produktspezifischer EU-Richtlinien (z.B. Maschinenverordnung, Niederspannungsrichtlinie) bescheinigt. Die GPSR gilt unabhaengig davon ergaenzend, insbesondere die Pflichtangaben nach Artikel 19.
Konformitaetserklaerung
Schriftliche Erklaerung des Herstellers, dass das Produkt allen geltenden EU-Anforderungen entspricht. Muss zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen verfuegbar gehalten werden und Behoerden auf Anforderung vorgelegt werden.
Risikoanalyse
Systematische Bewertung der vom Produkt ausgehenden Gefahren fuer Verbraucher unter normalen und vernuenftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen. Grundlage fuer Sicherheitsdesign, Warnhinweise und gegebenenfalls Rueckrufentscheidungen.
Rueckverfolgbarkeit
Faehigkeit, ein einzelnes Produkt oder eine Produktcharge entlang der Lieferkette zu identifizieren. Mindestens durch Charge, Modell und Datum. Voraussetzung fuer wirksame Rueckrufaktionen und Behoerdenmeldungen.
Warnhinweis
Standardisierter Hinweis auf Produktrisiken in der Sprache des Verbrauchers. Bei elektronischen, Kinder- und chemischen Produkten besonders streng geregelt. Muss am Online-Point-of-Sale sichtbar sein, nicht nur in der Bedienungsanleitung.
Produktrueckruf
Massnahme zur Ruecknahme bereits an Verbraucher abgegebener Produkte. Pflicht unter Artikel 18 GPSR bei festgestellten Risiken. Muss wirksam, mehrsprachig und behoerdenmeldepflichtig durchgefuehrt werden. Produktrueckruf-Modul
Korrekturmassnahme
Sammelbegriff fuer alle Massnahmen, die Hersteller, Importeure oder Haendler ergreifen, um ein Risiko einzudaemmen: Stopp des Verkaufs, Information der Verbraucher, Austausch, Reparatur, Rueckruf oder Vernichtung.
BAuA
Deutsche Behoerde fuer die Marktueberwachung im Konsumguterbereich. Zentrale Meldestelle fuer Sicherheitsvorfaelle, Rueckrufe und Konformitaetsverstoesse. Schnittstelle zum EU Safety Gate.
EU Safety Gate
Schnellwarnsystem der EU-Kommission fuer gefaehrliche Non-Food-Produkte. Meldungen aus allen Mitgliedstaaten landen oeffentlich einsehbar in einer Datenbank. Wichtigste Quelle fuer behoerdliche Rueckrufpraxis.
Charge
Produktionseinheit, die unter identischen Bedingungen gefertigt wurde. Eindeutige Kennzeichnung erlaubt zielgerichteten Rueckruf nur betroffener Produkte statt der gesamten Modellreihe.
SKU
Eindeutige interne Artikelnummer des Herstellers oder Haendlers. Identifiziert eine bestimmte Produktvariante (Groesse, Farbe, Konfiguration). Wesentlicher Schluessel fuer GPSR-Datenausspielung an Haendler-PDPs.
EAN / GTIN
Globaler standardisierter Strichcode (13 Ziffern) fuer Konsumguter. Wird haeufig als Pflichtangabe fuer die Produktidentifikation nach Artikel 19 GPSR akzeptiert.
PDP
Einzelne Online-Produktseite mit allen Detailinformationen, Bildern und Kaufoptionen. Im GPSR-Kontext der relevante Sichtbarkeitspunkt fuer alle Pflichtangaben nach Artikel 19.
PIM
Software zur internen Verwaltung von Produktstammdaten. Liefert technische Spezifikationen und Marketing-Texte an Vertriebskanaele. Im Unterschied zu ListingShield ohne Compliance-Audit-Trail und ohne externe Auslieferung an Haendler-PDPs. Vergleich: ListingShield vs PIM
Paragraph 43 GmbHG
Geschaeftsfuehrer einer GmbH haften persoenlich fuer Sorgfaltspflichtverletzungen. Im GPSR-Kontext: Wer unzureichende Compliance-Strukturen toleriert, riskiert persoenliche Haftung fuer Bussgelder und Schadenersatz.
Fernabsatz
Vertrieb von Produkten ueber elektronische Kanaele, Versandkataloge oder Telefon ohne physische Anwesenheit von Kaeufer und Verkaeufer. Artikel 19 GPSR adressiert spezifisch diese Vertriebsform.
Audit-Trail
Lueckenlose chronologische Aufzeichnung aller relevanten Vorgaenge: Wer hat wann welche Daten geaendert, ausgespielt, abgerufen oder einen Rueckruf ausgeloest. Dient als Compliance-Nachweis gegenueber Behoerden, Versicherern und der eigenen Geschaeftsfuehrung.