Kein Händler hat nur eine Pflicht. Auf derselben Produktseite treffen sich Produktsicherheit, Energiekennzeichnung, Chemikalienrecht, Biozidrecht, Batterie- und Elektrogesetz. Diese Übersicht sagt zu jeder Vorschrift, was sie verlangt, seit wann sie gilt, wen sie bindet und welche Bußgeldstufe tatsächlich einschlägig ist. Jede Zahl mit ihrer Fundstelle.
Vier der sechs Gesetze haben mehrere Bußgeldstufen. Die hohe Stufe betrifft fast immer eine Pflicht, die ein Händler nicht schuldet. § 45 ElektroG kennt 100.000 Euro, aber für Pflichten des Herstellers. § 60 BattDG kennt sogar 500.000 Euro, für das Inverkehrbringen nicht konformer Batterien. § 28 ProdSG kennt 100.000 Euro, für Rückrufmaßnahmen bei gefährlichen Produkten.
Wer die große Zahl nennt, wo die kleine gilt, liefert dem Gegenüber einen Satz, mit dem der Rest der Seite fällt. Deshalb steht in jeder Kachel oben die Stufe, die für die Pflicht auf einer Produktseite einschlägig ist. Darunter steht die Vorschrift, an der Sie sie nachlesen können.
| Datum | Was passiert ist | Wen es betrifft |
|---|---|---|
| 19. Februar 2026 | Die Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes tritt in Kraft. Verstöße gegen Artikel 19 GPSR sind seitdem in Deutschland bußgeldbewehrt. | Praktisch jeden Shop mit Verbraucherprodukten |
| 1. Juli 2026 | Der neue Artikel 48a CLP gilt. Fernabsatzangebote müssen sämtliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 17 zeigen. | Jeden Shop mit eingestuften Stoffen oder Gemischen |
| 1. Juli 2026 | Die Übergangsfrist für § 18a ElektroG ist abgelaufen. Das Symbol nach Anlage 3a gehört auf die Produktseiten. | Rücknahmepflichtige Vertreiber ab 400 Quadratmetern |
Bei der GPSR liest der Scan die Angaben direkt von Ihrer Produktseite. Hersteller, Anschrift, Kontakt, EU-Verantwortliche Person und Sicherheitshinweise stehen dort oder sie stehen nicht dort. Das ist prüfbar, ohne dass uns jemand etwas erklären muss.
Bei den anderen fünf Modulen ist die erste Frage nicht, ob eine Angabe fehlt, sondern ob sie überhaupt geschuldet ist. Ob ein Reiniger als Gefahrstoff eingestuft ist, ob ein Artikel eine Batterie enthält, ob ein Mittel ein Biozidprodukt ist: das erklären Sie oder Ihr Lieferant, wir raten es nicht. Eine Gefahrenwarnung auf einem Produkt, das keine trägt, wäre schlimmer als gar keine Angabe.
Beim Elektrogesetz kommt eine Tatsache hinzu, die von außen nicht messbar ist: Ihre Lager- und Versandfläche entscheidet, ob Sie die Hinweise überhaupt schulden.
Diese Seite gibt den Rechtsstand September 2026 in zusammengefasster Form wieder. Sie dient der ersten Orientierung, stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Jede Zahl auf dieser Seite ist mit ihrer Fundstelle genannt, damit Sie sie nachlesen können, statt sie uns glauben zu müssen. Wir behaupten nicht, dass ein Shop nach einem Scan rechtskonform ist. Ein Scan sieht eine Stichprobe Ihrer Seiten. Eine Stichprobe kann einen Katalog nicht freigeben.
Tragen Sie Ihre Shop-Adresse ein. Der Scan sieht sich Ihre Produktseiten an und zeigt betroffene Seiten als Beispiel. Kostenfrei, ohne Anmeldung und ohne Verkaufsgespräch.