Regulierungen: Übersicht Energielabel und EPREL CLP und Gefahrstoffe Biozidprodukte Batterien Elektrogeräte (WEEE) Für Online Shops Für Websites Für Händler Für Hersteller Für Marktplätze GPSR erklärt Produktrückruf Compliance-Scan Artikel 19: Pflichtangaben ProdSG 2026: Bußgelder GPSR-Checkliste FAQ Glossar
Überblick · Stand September 2026

Sechs Regulierungen, eine Produktseite.

Kein Händler hat nur eine Pflicht. Auf derselben Produktseite treffen sich Produktsicherheit, Energiekennzeichnung, Chemikalienrecht, Biozidrecht, Batterie- und Elektrogesetz. Diese Übersicht sagt zu jeder Vorschrift, was sie verlangt, seit wann sie gilt, wen sie bindet und welche Bußgeldstufe tatsächlich einschlägig ist. Jede Zahl mit ihrer Fundstelle.

Die sechs Module

Was jede Vorschrift von der Produktseite verlangt.

GPSRProduktsicherheit, Artikel 19Gilt seit 13. Dezember 2024 Bußgeld bis 10.000 EURHersteller mit Name, Anschrift und elektronischer Kontaktmöglichkeit, EU-Verantwortliche Person bei Herstellern außerhalb der EU, Produktidentifikation sowie Warn- und Sicherheitshinweise auf Deutsch.Zur SeiteEnergielabelEnergieverbrauchskennzeichnung und EPRELGilt seit 1. August 2017 Bußgeld bis 50.000 EUREtikett und Produktdatenblatt beim Angebot, im Internet in der Nähe des Produktpreises. Wer mit Preis oder Energieverbrauch wirbt, nennt zusätzlich Effizienzklasse und Spektrum.Zur SeiteCLP und GefahrstoffeEinstufung und Kennzeichnung, Artikel 48 und 48aGilt seit 1. Juli 2026 in neuer Fassung Bußgeld bis 50.000 EURIn der Werbung Piktogramme, Signalwort, H-Sätze und EUH-Hinweise. Im Fernabsatzangebot seit Juli 2026 sämtliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 17.Zur SeiteBiozidprodukteWarnsatz nach Artikel 72Gilt seit 1. September 2013 Bußgeld bis 50.000 EUREin wörtlich vorgeschriebener Satz in jeder Werbung, deutlich abgehoben und gut lesbar. Dazu ein Verbot von Aussagen wie „ungiftig“ oder „umweltfreundlich“.Zur SeiteBatterienBatterieverordnung und BattDGGilt seit 18. August 2025 Bußgeld bis 10.000 EURRücknahmehinweis und das Symbol der getrennten Sammlung, bei Lieferung eine Information über die Rücknahme bereits bei der Bestellung. Ohne Flächenschwelle.Zur SeiteElektrogeräteElektroG § 18aGilt seit 1. Juli 2026 Bußgeld bis 10.000 EURDas Symbol nach Anlage 3a auf den Produktseiten sowie eine Information über Abholung und Rücknahme. Nur für rücknahmepflichtige Vertreiber ab 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche.Zur Seite
Warum die Zahlen hier kleiner sind

Die richtige Bußgeldstufe statt der größten.

Vier der sechs Gesetze haben mehrere Bußgeldstufen. Die hohe Stufe betrifft fast immer eine Pflicht, die ein Händler nicht schuldet. § 45 ElektroG kennt 100.000 Euro, aber für Pflichten des Herstellers. § 60 BattDG kennt sogar 500.000 Euro, für das Inverkehrbringen nicht konformer Batterien. § 28 ProdSG kennt 100.000 Euro, für Rückrufmaßnahmen bei gefährlichen Produkten.

Wer die große Zahl nennt, wo die kleine gilt, liefert dem Gegenüber einen Satz, mit dem der Rest der Seite fällt. Deshalb steht in jeder Kachel oben die Stufe, die für die Pflicht auf einer Produktseite einschlägig ist. Darunter steht die Vorschrift, an der Sie sie nachlesen können.

Was 2026 neu ist

Drei Daten, die viele Shops noch nicht umgesetzt haben.

DatumWas passiert istWen es betrifft
19. Februar 2026Die Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes tritt in Kraft. Verstöße gegen Artikel 19 GPSR sind seitdem in Deutschland bußgeldbewehrt.Praktisch jeden Shop mit Verbraucherprodukten
1. Juli 2026Der neue Artikel 48a CLP gilt. Fernabsatzangebote müssen sämtliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 17 zeigen.Jeden Shop mit eingestuften Stoffen oder Gemischen
1. Juli 2026Die Übergangsfrist für § 18a ElektroG ist abgelaufen. Das Symbol nach Anlage 3a gehört auf die Produktseiten.Rücknahmepflichtige Vertreiber ab 400 Quadratmetern
Wie wir prüfen

Was ein Scan sehen kann und was nicht.

Bei der GPSR liest der Scan die Angaben direkt von Ihrer Produktseite. Hersteller, Anschrift, Kontakt, EU-Verantwortliche Person und Sicherheitshinweise stehen dort oder sie stehen nicht dort. Das ist prüfbar, ohne dass uns jemand etwas erklären muss.

Bei den anderen fünf Modulen ist die erste Frage nicht, ob eine Angabe fehlt, sondern ob sie überhaupt geschuldet ist. Ob ein Reiniger als Gefahrstoff eingestuft ist, ob ein Artikel eine Batterie enthält, ob ein Mittel ein Biozidprodukt ist: das erklären Sie oder Ihr Lieferant, wir raten es nicht. Eine Gefahrenwarnung auf einem Produkt, das keine trägt, wäre schlimmer als gar keine Angabe.

Beim Elektrogesetz kommt eine Tatsache hinzu, die von außen nicht messbar ist: Ihre Lager- und Versandfläche entscheidet, ob Sie die Hinweise überhaupt schulden.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Gelten alle sechs Vorschriften für jeden Shop?
Nein. Die GPSR gilt praktisch für jeden Shop, der Produkte an Verbraucher verkauft. Die übrigen fünf hängen am einzelnen Produkt: ein Energielabel nur für energieverbrauchsrelevante Geräte, CLP nur für eingestufte Stoffe und Gemische, der Biozidsatz nur für Biozidprodukte. Beim Elektrogesetz kommt eine Schwelle hinzu, die an Ihrer Lager- und Versandfläche hängt.
Warum werden hier oft 10.000 oder 50.000 Euro genannt und nicht die hohen Zahlen aus der Presse?
Weil vier dieser Gesetze mehrere Bußgeldstufen haben und die hohe Stufe fast immer eine Pflicht betrifft, die ein Händler gar nicht schuldet. Beim ElektroG liegt die Marke bei 100.000 Euro, sie bindet aber den Hersteller. Beim BattDG gibt es sogar 500.000 Euro, für das Inverkehrbringen nicht konformer Batterien. Wir nennen jeweils die Stufe, die für die Pflicht auf einer Produktseite tatsächlich gilt, mit der Fundstelle dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Bußgeld und Abmahnung?
Das Bußgeld verhängt eine Behörde, der Rahmen steht im Gesetz. Die Abmahnung kommt von einem Mitbewerber oder einem Verband und verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die kostet am Tag der Unterschrift nichts, macht aber jeden späteren Verstoß auf jeder Seite zu einer vereinbarten Zahlung, typischerweise 3.000 bis 5.000 Euro, ohne Behörde.
Was hat sich 2026 geändert?
Zwei Dinge, beide zum 1. Juli 2026. CLP hat einen neuen Artikel 48a bekommen, der für Fernabsatzangebote sämtliche Kennzeichnungselemente verlangt. Und im Elektrogesetz ist die Übergangsfrist für § 18a abgelaufen, der ein Symbol auf den Produktseiten verlangt. Bei der GPSR wurden die Sanktionen in Deutschland zum 19. Februar 2026 scharf gestellt.
Prüft der Compliance-Scan alle sechs?
Der Scan sieht sich Ihre Produktseiten an und meldet, was dort fehlt. Bei der GPSR liest er die Angaben von der Seite. Bei den anderen Modulen hängt die Frage, ob eine Pflicht überhaupt besteht, an einer Erklärung von Ihnen oder Ihrem Lieferanten. Ein Scan von außen kann nicht wissen, ob ein Reiniger als Gefahrstoff eingestuft ist.

Ehrlich eingeordnet: was diese Seite leistet und was nicht.

Diese Seite gibt den Rechtsstand September 2026 in zusammengefasster Form wieder. Sie dient der ersten Orientierung, stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Jede Zahl auf dieser Seite ist mit ihrer Fundstelle genannt, damit Sie sie nachlesen können, statt sie uns glauben zu müssen. Wir behaupten nicht, dass ein Shop nach einem Scan rechtskonform ist. Ein Scan sieht eine Stichprobe Ihrer Seiten. Eine Stichprobe kann einen Katalog nicht freigeben.

Welche dieser Angaben fehlen auf Ihren Seiten?

Tragen Sie Ihre Shop-Adresse ein. Der Scan sieht sich Ihre Produktseiten an und zeigt betroffene Seiten als Beispiel. Kostenfrei, ohne Anmeldung und ohne Verkaufsgespräch.